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Aviation Consulting für spezialisierten Flugbetrieb

640px EASA LogoNach Anhang VIII (Teil SPO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, die am 21. April 2017 in Kraft tritt, müssen alle gewerblichen Luftfahrtunternehmen, die spezialisierten Flugbetrieb durchführen, ein EASA Teil-SPO Flugbetriebshandbuch erstellen und ihrer zuständigen Behörde eine Erklärung abgeben, dass der Flugbetrieb in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 965/2012 erfolgt, damit die zuständige Behörde ab Betriebsbeginn ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.

Das SPO Betriebshandbuch muss den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 entsprechen und ist gemäß den Vorgaben von ORO.MLR.100 zu erstellen. Das Handbuch umfasst unter anderem ein Managementsystem gemäß ORO.GEN.200 und Standard-Betriebsverfahren für den spezialisierten Flugbetrieb auf der Grundlage einer Risikobewertung gemäß SPO.OP.230. Das kann insbesondere für kleine Betreiber eine schwere Aufgabe darstellen!

Ein SPO Betriebshandbuch gemäß ORO.MLR.100 besteht aus:

  • Part A - General/Basic, comprising all on-type-related operational policies, instructions and procedures
  • Part B - Aircraft Operating Matters
  • Part C - Specific instructions related to the specialised tasks and operating areas
  • Part D - Training Manual comprising all training instructions for personnel required for a safe operation

Und das ist es dann? Nein! Es geht nicht nur um die SPO Erklärung und die erforderlichen Handbücher! Unabhängig davon, ob es sich um einen AOC-Inhaber oder nur um einen kommerziellen Betreiber von spezialisierten Flugbetrieb handelt, benötigen alle gewerblichen Luftfahrtunternehmen vor der Aufnahme des Flugbetriebs zwei Genehmigungen von Ihrer zuständigen Behörde:

  1. Alle gewerblichen Luftfahrtunternehmen müssen über eine zugelassene MEL (Mindestausrüstungsliste) gemäß  ORO.MLR.105 der Verordnung (EU) 965/2012 verfügen.
  2. Alle gewerblichen Luftfahrtunternehmen müssen über ein zugelassenes "Aircraft Technical Log System" gemäß  M.A.306 der Verordnung (EU) 1321/2014 verfügen.

Das Schreiben von Handbüchern braucht viel Zeit und erfordert ein ausgezeichnetes Verständnis der Vorschriften in Anhang III und VIII der Verordnung (EU) 965/2012 (Air Operations) und den Anforderungen, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (Continuing Airworthiness) ergeben.

Wir haben erfolgreich SPO Betriebshandbücher für unser eigenes Unternehmen geschrieben, ebenso für Betreiber von Absetzflügen für Fallschirmspringer und für Betreiber von Vermessungs- und Luftbildflügen. Wir würden uns freuen, ihnen Vorlagen für ihre Handbücher zur Verfügung zu stellen oder sogar ihre individuellen Handbücher zu entwickeln. Und wir unterstützen Sie gerne mit unserem umfassenden Wissen und unserer kompetenten Beratung auf Ihrem Weg, ein kommerzieller Betreiber für spezialisierte Flugbetrieb zu werden.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihr Ansprechpartner: Achmed Sharma

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