- Achmed Sharma
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Nach Anhang VIII (Teil SPO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, die am 21. April 2017 in Kraft tritt, müssen alle gewerblichen Luftfahrtunternehmen, die spezialisierten Flugbetrieb durchführen, ein EASA Teil-SPO Flugbetriebshandbuch erstellen und ihrer zuständigen Behörde eine Erklärung abgeben, dass der Flugbetrieb in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 965/2012 erfolgt, damit die zuständige Behörde ab Betriebsbeginn ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.
Das SPO Betriebshandbuch muss den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 entsprechen und ist gemäß den Vorgaben von ORO.MLR.100 zu erstellen. Das Handbuch umfasst unter anderem ein Managementsystem gemäß ORO.GEN.200 und Standard-Betriebsverfahren für den spezialisierten Flugbetrieb auf der Grundlage einer Risikobewertung gemäß SPO.OP.230. Das kann insbesondere für kleine Betreiber eine schwere Aufgabe darstellen!